Kinderschutz

Der gesetzliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

und was er (uns) bedeutet

Zum Hintergrund: laut Gesetz sprechen wir von Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder  in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden.

Mit der Hinzufügung des Paragraphen 8a im achten Sozialgesetzbuch und dem Kinderschutzgesetz wurde vor dem Hintergrund von ansteigenden Fällen von Vernachlässigung und Misshandlung der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung verstärkt. Auch Kindertageseinrichtungen sind natürlich in den Schutzauftrag einbezogen und tragen neben einer Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit eine gesonderte Verantwortung.

Alle Oberhausener Träger haben mit der Stadt Oberhausen in diesem Zusammenhang zur Erfüllung des gesetzlichen Schutzauftrags eine Vereinbarung geschlossen. Dort ist beispielsweise festgelegt, wie die pädagogischen Fachkräfte bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung vorzugehen haben. Auch das Ziel, das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer soweit erfahrenen Fachkraft vorzunehmen und die Eltern mit einzubeziehen ist gemeinsam vereinbart.

Der Leitfaden zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Oberhausen und den Trägern von Kindertageseinrichtungen regelt außerdem die Schritte der Vorgehensweise und stellt Ansprechpartner für Eltern, als auch Teams zur Verfügung.

Auch uns als Träger LÖWENZAHN ist das Wohl der uns anvertrauten Kinder sehr wichtig.

Unser Ziel ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien zu gestalten und frühzeitig auf geeignete Hilfen hinzuweisen und die Eltern dabei zu begleiten. Nicht alle Probleme und Auffälligkeiten, die unsere Fachkräfte bei Kindern wahrnehmen, sind ein Hinweis darauf, dass ein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt. Oftmals besteht allerdings ein Beratungs- und Hilfebedarf für die Familien.

Wir stellen seit Jahren eine eigene zertifizierte „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach §8a, die regelmäßig an Schulungen und Arbeitskreisen teilnimmt und die Mitarbeiter in diesem Themengebiet schult und fortbildet.

Diese Kinderschutzfachkraft wird auch den Eltern bereits beim ersten Elternabend vorgestellt und hängt in der Einrichtung gut sichtbar aus.

Zudem haben wir mit den Mitarbeitern gemeinschaftlich ein Konzept zur Sexualpädagogik erarbeitet und festgeschrieben.

In Leitungsbesprechungen und Teamsitzungen werden die Beobachtungen, Erfahrung und anstehende Fragestellungen zum Kinderschutz wiederholt thematisiert und reflektiert, da es uns wichtig ist, im Bedarfsfall strukturiert und überlegt zu handeln, um professionell Hilfe anbieten zu können.

Den Mitarbeitern werden wiederkehrend die Inhalte des §8a, die Vorgehensweise und ebenso der Leitfaden oder das Ablaufschema regelmäßig nahegebracht.

Alle unsere Mitarbeiter erfüllen die Verpflichtung, ihre persönliche Eignung als Fachkräfte zu dokumentieren und regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen.

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